Video-Wettbewerb 2016: Kindheit frei von Gewalt

Aufgepasst:  Heuer gibt es für euch wieder die Möglichkeit bei einem internationalen Video-Wettbewerb mitzumachen. Unter dem Motto „Feeling Good – Feeling Bad“ könnt ihr entweder einen Video – oder Animationsfilm einreichen. Das Preisgold pro Kategorie beträgt 2.000 Euro für den ersten Preis. Wir haben für euch nachgelesen, um was es genau geht und wie ihr mitmachen könnt …

Obwohl es ja ein internationaler Bewerb ist, geht die Initiative hier bei uns vom österreichischen Bundesministerium für Familien und Jugend aus. Begründet liegt dieser Bewerb allerdings in der Kinderrechtekonvention und dort ist ein ganzes Bündel von Kinderrechten festgelegt: angefangen vom Recht auf Leben und Überleben, dem Recht auf verantwortungsvolle elterliche Sorge für das Kind, dem Recht des Kindes auf eine eigene Meinung und Willensäußerung in seinen eigenen Angelegenheiten bis hin zum Recht jedes Kindes auf vollen Schutz vor jeglicher Gewalt, vor seelischem und körperlichem Leid und vor allem auf absoluten Schutz vor sexuellem Missbrauch und Ausbeutung.

Da es letztes Jahr bei dem Bewerb so gut gelaufen ist (hunderte Kinder und Jugendliche haben sich mit eindrucksvollen Beiträgen an den „Kinderrechte-Spot“ Wettbewerben beteiligt) wird auch heuer ein neuer Kreativwettbewerb zum Dreh eines Video- Spots oder eines Animations-/ Trickfilms unter dem Motto „Feeling Good – Feelin’ Bad“ veranstaltet.

4 verschiedene Themenbereiche beim Video-Wettbewerb:

Es gibt 4 verschiedene thematische Kategorien, wo ihr euch etwas überlegen könnt:

Kategorie 1: „Große Glücksmomente“ … oder „Unglückliche Zeiten“!

Kategorie 2: Kein Kind darf beschämt werden… oder gekränkt werden!

Kategorie 3: Im Interesse der Humanität sind körperliche Bestrafungen und die Zufügung seelischen Leides gegen Kinder verboten!

Kategorie 4: Kindheit ohne Gewalt: Traum oder Wirklichkeit?

Die Video-Spots bzw. Animations-/Trickfilme sollen 30 Sekunden nicht überschreiten und sie sollten vorzugsweise in FullHD gefilmt sein. Akzeptierte Lieferungsformate sind: Apple ProRes, MOV oder alternativ: MP4 mit einer Datenrate von mindestens 10MBit. Das Video muss frei von Rechten Dritter sein. Da bedeutet vor allem: Nutzt keine Musik, worauf ihr nicht die Rechte habt! Bei der Beurteilung wird auf folgendes besonders geguckt:

  • Aussage- und inhaltliche Überzeugungskraft
  • thematische Treffgenauigkeit
  • Ästhetik
  • technische Qualität

Die Wettbewerbsjury besteht einerseits aus Kindern und Jugendlichen und andererseits aus Erwachsenen  aus den verschiedensten Bereichen, wie zum Beispiel Kinderrechte, Medien, Journalismus, Pädagogik, Psychologie, Kinder- und Jugendgesundheit, Literatur, Kunst und Sport. Ausgezeichnet wird in jeder der vier Kategorien jeweils ein Video-Spot und ein Animations-/Trickfilm von der. Das Preisgeld für Platz 1 pro Kategorie beträgt 2.000 Euro

Wer darf mitmachen beim Video-Wettbewerb?

Kinder und Jugendliche vom 10. bis zum 25. Lebensjahr als Einzelpersonen, Gruppen oder Schulklassen. Ganz wichtig: Einreichfrist ist der 30. April 2016

Wenn euer Video-Spot bzw. Animationsfilm fertig ist, dann gleich unter Anmeldung/Einreichung klicken!

Die Gewinner und deren eindrucksvolle Beiträge aus dem „Kinderrechte-Spot-Wettbewerb“ 2014 und 2015 könnt ihr euch am YouTube Channel und aktuelle Informationen auf der Facebook Seite anzusehen.

Falls ihr noch mehr Infos zu den Themen „Filme drehen“ oder Filme schneiden“ braucht, guckt gleich mal rein in unsere Onlinekurse auf der Jiromlive-Seite