Ausgehen, ja – aber wie lange? Jugendschutz und deine Rechte

Dass man mit 15 Jahren nur bis Mitternacht unterwegs sein darf weiß doch jeder! Ja, bist du dir da ganz sicher? Hast du gewusst, das du in Salzburg mit 15 Jahren unter der Woche nur bis elf Uhr abends ausgehen darfst? Dass ist gar nicht so weit weg von uns – könnte also auch dich betreffen.

Jugendschutz? Klar ist das langweilig. Trotzdem gibt es ein paar Dinge die ganz nützlich sind wenn man sie weiß.  Zum Beispiel dass dir mit 15 Jahren rund 30- 60 Euro Taschengeld  im Monat zustehen. Oder eben dass jedes Bundesland sein eigenes Jugendschutzgesetz hat. Zugegeben, das ist schon etwas verwirrend.  Zum Glück sind diesich zwar im Großen und Ganzen sehr ähnlich, unterscheiden sich aber doch in einigen Kleinigkeiten. Damit du beim nächsten Kinobesuch oder bei der nächsten Party nie in Verlegenheit kommst, haben wir für dich die wichtigsten herausgefunden. Zum Beispiel darfst du in Salzburg unter der Woche unter 14 nur bis 22 Uhr und unter 16 nur bis 23 Uhr unterwegs sein. Am Wochenende (also am Freitag oder Samstag) dagegen bis 23 bzw. 24 Uhr. Bei uns in Oberösterreich ist es zum Glück nicht ganz so kompliziert. Ab 14 Jahren musst du bist 10 Uhr abends zu Hause sein, ab 15 bis Mitternacht. Falls du mal länger weg bist, dann nur mit Aufsichtsperson. Die muss allerdings eine schriftliche Einverständniserklärung deiner Eltern dabei haben.

Vielleicht kannst du ja damit deine Eltern mal überreden länger zu bleiben wenn du über die Gesetze Bescheid weißt? Eine gute Argumentation ist bei Erwachsenen nämlich immer das A und O ;-)!

Weitere Infos findest im Detail du auf www.jugendschutz-ooe.at/ oder  hier: www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/174/Seite.1740000.html

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