Jetzt schon mal für Ferialjob oder Praktikum bewerben …

Ihr möchtet in den Ferien euer Taschengeld aufbessern? Ihr wollt im Sommer Joberfahrungen sammeln und in den Berufsalltag hineinschnuppern? Oder müsst ihr ein Plichtpraktikum absolvieren? Die Gründe warum man sich für einen Ferialjob oder für ein Praktikum bewirbt sind vielfältig – aber eines ist klar: Die Suche nach dem richtigen Ferienjob oder ein passendes Praktikum ist nicht immer leicht! Denn das Angebot ist oft geringer als die Nachfrage. Da ist es gut, wenn ihr euch schon jetzt mit diesem Thema auseinandersetzt und beginnt euch mal umzusehen.

Grundsätzlich gilt schon mal: Arbeit ist nicht gleich Arbeit – und schon gar nicht wenn es um die Unterscheidung geht, ob es sich bei eurem Sommerjob um ein Praktikum, ein Volontariat oder eine Ferialarbeit handelt. Hier gibt es einige bedeutende Unterschiede, die vor allem aus Sicht der Sozialversicherung wichtig sind:

Praktikum: Bei einem Praktikum absolvieren SchülerInnen und StudentInnen eine im Rahmen des Lehrplanes oder der Studienordnung vorgeschriebene Tätigkeit. Sie müssen im Betrieb auch dementsprechend eingesetzt werden. Bei einem Pflichtpraktikum stehen der Lehr- und Ausbildungszweck im Vordergrund und nicht so sehr die Arbeitsleistung. Erhält der Praktikant ein Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze, wird er vom Arbeitgeber vollversichert (Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung). Bei einer geringfügigen Beschäftigung ist ein Unfallversicherungsschutz gegeben. Die Anmeldungen erfolgen jeweils vom Arbeitgeber.

Volontariat: Personen, die sich ausschließlich zur Ausbildung, jedoch ohne Arbeitsverpflichtung und ohne Entgeltanspruch in einem Betrieb betätigen, werden als Volontäre bezeichnet. Diese müssen vom Dienstgeber nur bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt angemeldet werden.

Ferialarbeit: Ferialarbeiter beziehungsweise Ferialangestellte sind SchülerInnen und StudentInnen, die in den Ferien als Dienstnehmer in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt arbeiten. Der Dienstgeber ist zur Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse verpflichtet. Dies garantiert den Versicherungsschutz und sichert zusätzlich arbeitsrechtliche Ansprüche.

Bevor ihr jetzt auf die Suche gehst, solltet ihr euch überlegen, welche Voraussetzungen ihr mitbringt und welche Jobmöglichkeiten ihr damit habt. So werden zum Beispiel im Gastronomiebereich oder in der Kinderbetreuung oft einschlägige Vorerfahrungen verlangt oder FerialjobberInnen erst ab 18 Jahren eingestellt. Und wenn wir schon beim Alter sind: Bis zu eurem 15. Geburtstag und bis zur Beendigung der Schulpflicht dürft ihr nicht arbeiten, das würde unter Kinderarbeit fallen und ist verboten.

Wenn es also von eurem Alter her also in Ordnung geht und ihr euch überlegt habt, was ihr gern machen möchtet, dann habt ihr mehrere Möglichkeiten nach Jobs oder Praktikas zu suchen, ihr könnt:

  • Initiativbewerbungen schreiben: d.h. ihr bewerbt euch einfach bei einer Firma, ohne dass eine konkrete Stelle ausgeschrieben ist.
  • Bei den Stellenanzeigen in Zeitungen suchen
  • Das Branchenverzeichnis durchsehen
  • Bei Personalbereitstellungs-Firmen anfragen: Auf Grund der Jugendschutzbestimmungen werden Jugendliche unter 18 kaum vermittelt, aber ab 18 hast du gute Chancen, dort auch kurzfristig einen Job zu bekommen.
  • Oder auch gut Netzwerken – sehr viele Jugendliche finden ihren Ferialjob durch persönliche Kontakte. Unser Tipp daher: Informiert möglichst viele Leute in eurem Verwandten- und Bekanntenkreis über eure Ferialjobsuche
  • Bei Jobbörsen nachgucken – da haben wir für dich eine ganz gute gefunden: http://www.jugendservice.at/themen/ferial-nebenjob/ferialjob-boerse.html

Ganz in deiner Nähe, in Eggelsberg, bietet Bernecker & Rainer oft und gerne Ferialjobs an – heuer waren es über 200! Zum Einsatz kommen Bewerber hier in allen Bereichen, vor allem aber in der Produktion.

Für genauere Infos guckt auch mal bei www.jugendportal.at rein!

 

 

 

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