Die Schule geht wieder los – die Ferien sind vorbei und es gibt Neuigkeiten zu berichten! Wenn ihr selber in die Oberstufe, HAK oder HTL geht, dann werdet ihr den Hick-Hack zum Thema Matura in den letzten Monaten sicher schon mitbekommen haben – fix ist jetzt: es wird eine Reihe von Änderungen geben, die in den AHS schon dieses Schuljahr und für die berufsbildenden höheren Schulen, nächstes Jahr, also im Schuljahr 2015/16 erfolgen werden. In diesem Schuljahr startet also an den AHS verpflichtend die neue „Standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung“. Die besteht aus drei Säulen und umfasst dabei eine Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA), vorgegebene schriftliche Prüfungen (Zentralmatura) und mündliche Prüfungen.
Die erste Säule bildet eine Vorwissenschaftliche Arbeit, die für alle Maturanten verpflichtend ist. Sie soll einen Umfang von 40.000 bis 60.000 Zeichen haben und ist an kein Fach gebunden. Ziel ist hier: Vorbereitung auf die wissenschaftlichen Arbeiten an den Unis – eine gute Sache wie wir finden – kann ja auch ganz spannend sein! Das Thema der VWA wird in Absprache zwischen euch und dem betreuenden Lehrer bereits im ersten Semester der siebenten Klasse festgelegt. Lehrer können euch da nicht ablehnen, wohl aber ein Thema. Bei negativer Beurteilung müsst ihr eine neue VWA mit anderem Thema verfassen – schriftliche und mündliche Matura könnt ihr unabhängig davon ablegen.
An den berufsbildenden höheren Schulen (BHS) ist die VWA anders angelegt: Hier müsst ihr im Team an einer „Diplomarbeit“ arbeiten – kommt aber erst 2016 auf euch zu. Die zweite Säule betrifft die schriftliche Matura, die in den meisten Fächern zentral vorgegeben wird (Zentralmatura): Dabei müssen alle Maturanten an den selben Tagen idente, vom Bundesinstitut für Bildungsforschung entwickelte Aufgaben lösen. Korrigiert werden diese dann aber von eurem Klassenlehrer. Für 2014/15 steht der Fahrplan bereits fest – die Klausuren dauern 270 Minuten. Negativ beurteilte Prüfungen müsst ihr grundsätzlich an einem der nächsten Maturatermine wiederholen. Allerdings habt ihr die Möglichkeit euch einen oder mehrere Fünfer mit einer bzw. mehreren mündlichen „Kompensationsprüfungen“ auszubessern. Die Entscheidung dazu müsst ihr bis spätestens drei Tage nach Bekanntgabe der negativen Beurteilung treffen.
Als letzte Säule müsst ihr für die mündliche Matura (je nach Anzahl der schriftlichen Klausuren) zwei oder drei Pflicht-, Wahl- oder Freigegenstände auswählen. Die Fachlehrer stellen für jeden Gegenstand maximal 24 Themen zusammen. Aus diesem Topf zieht ihr dann bei der Matura zwei Themen und müsst euch für eines entscheiden. Die Prüfung an sich dauert mindestens 10 und höchstens 20 Minuten.