Schluss mit Faulenzen – die Ausbildungspflicht ist da

Ausbildungspflicht – heißt das in Zukunft nach der Pflichtschule nicht mehr die Füße hochlegen und einfach so in den Tag hineinleben? Heißt das eine höhere Schule besuchen oder einen Beruf erlernen? Heißt das etwa … Moment mal. Will nicht genau das ohnehin die Mehrzahl der Jugendlichen: Eine vernünftige Ausbildung? Damit man mal einen interessanten, gut bezahlten Job bekommt? Was soll dann das Ganze?

Mit 1. Juli 2016 wurde in Österreich die Ausbildungspflicht für Jugendliche eingeführt.  Alle Jugendlichen unter 18 Jahren, die sich dauerhaft in Österreich aufhalten, müssen nach der Pflichtschule eine weitere Schule besuchen oder eine Ausbildung beginnen. Die Ausbildungspflicht gilt erstmals für alle, die im Juli 2017 die Schulpflicht beendet haben. Das Ziel: Ab 2017/2018 soll es keinen Jugendlichen mehr geben, der nach Abschluss der Schulpflicht keine weiterführende Ausbildung absolviert. Die Initiative der österreichischen Bundesregierung „AusBildung bis 18″ hat für Fragen zu diesem Thema eine eigene Website eingerichtet.

Pflichtschule ist nicht genug

Tatsächlich läuft man, wenn man lediglich einen Pflichtschulabschluss vorzuweisen hat, eher Gefahr arbeitslos zu werden oder nur einen Hilfsjob zu ergattern. Bundeskanzler Christian Kern bezeichnete dies als ein „besonders wichtiges Thema“, das derzeit 16.000 Jugendliche betreffe. „Hier werden Karrieren geschaffen, die durch ein ganzes Berufsleben hindurch belastet sind“. Den Kreislauf aus Bildungsabbruch, Hilfsarbeit und Arbeitslosigkeit will man mit der Ausbildungspflicht durchbrechen.

Ausbildungspflicht – jetzt gültig!

Wer mit diesem Schuljahr – also 2017 die Pflichtschulzeit beendet, dann aber eben keine weiterführende Schule besucht, eine Lehre beginnt oder anderweitige Qualifizierungsmaßnahmen wahrnimmt, wird ein Fall für das geltende Gesetz.

Die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen es bei Koordinierungsstellen melden, wenn ihre Kinder keine Ausbildung machen. Auch Schulen, Arbeitsmarktservice, Sozialministeriumservice oder Lehrlingsstellen müssen  Meldung erstatten. Hat der Jugendliche innerhalb von vier Monaten keine Ausbildung begonnen, gilt das als „Bildungsabbruch“, und er wird von der Koordinierungsstelle kontaktiert.

Schlimmstenfalls müssen die Erziehungsberechtigten sogar Verwaltungsstrafen zahlen. Beim ersten Mal zwischen 100 und 500 Euro, im Wiederholungsfall von 200 bis 1.000 Euro. Das ist aber nicht das Ziel der Aktion.

Qualifikationen erwerben

Ziel ist es, die Jugendlichen so weit zu coachen, dass sie ihre Ausbildung fortsetzen. Lehre – auch außerbetrieblich, Schulbesuch oder Privatunterricht, AMS-Kurse oder weitere in einem speziellen „Perspektiven- oder Betreuungsplan“ festgelegte Maßnahmen gelten als Pflichterfüllung. Wer vor 18 einen Beruf erlernt hat, ist fein raus. Wer mehr wissen möchte: es gibt auch einen kleinen Film zum Thema AusBildung bis 18:

 

Ud: Im Herbst finden im Bezirk Braunau übrigens wieder Lehrlingsmessen statt. Und die Lehrstellenbörse des AMS zeigte heute bei einer kurzen Recherche für den Bezirk Braunau und Umgebung mehr als 150 Ausbildungsplätze. Von den weiterführenden Schulen die wir im Bezirk haben (z.B. HAK/HAS, HTL, HLW, Landwirtschaftliche Fachschulen in Burgkirchen und Mauerkirchen usw.) mal ganz abgesehen.

Ausnahmen von der Ausbildungspflicht

Ausnahmen gibt es auch, wenn z.B. Jugendliche Kinderbetreuungsgeld beziehen, ein Freiwilliges Soziales Jahr bzw. Präsenz-Zivildienst leisten, erkrankt sind oder sonstige „berücksichtigungswürdige Gründe“ vorliegen. Derzeit sind auch junge Asylwerber von der Ausbildungspflicht ausgenommen. Jugendliche mit einer Behinderung sind nicht von der Ausbildungspflicht ausgenommen.

 

 

 

 

 

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