Begriffserklärung: Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten

Im alltäglichen Sprachgebrauch werden Menschen, die nach Österreich kommen, oft ohne Unterscheidung als Ausländer, Asylanten, Migranten, Flüchtlinge, Asylwerber, Zuwanderer usw. bezeichnet. Aber wisst ihr auch die einzelnen Bedeutungen der Ausdrücke? Denn nur von der richtigen Bezeichnung lässt sich ablesen, ob Menschen vor Verfolgung oder Krieg geflüchtet oder ob sie aus anderen persönlichen Gründen nach Österreich gekommen sind. Wir haben bei der UNHCR (The UN Refugee Agency) nachgelesen und für euch zusammengefasst …

Flüchtlinge müssen ihre Heimat verlassen, weil ihnen in ihrem Herkunftsland Gefahr droht. Menschen, die sich noch im Asylverfahren befinden, sind während dieser Zeit Asylsuchende bzw. werden sie gleichbedeutend auch Asylwerber genannt. Wenn im Asylverfahren festgestellt wurde, dass im Herkunftsland tatsächlich Verfolgung droht, werden Asylsuchende als Flüchtlinge anerkannt und dürfen in Österreich bleiben.

Der wesentliche Unterschied von Flüchtlingen und Migranten besteht darin, dass Migranten in ihrem Herkunftsland keine Verfolgung droht und sie jederzeit in ihr Heimatland zurückkehren können. Sie kommen in den meisten Fällen, um ihre persönlichen Lebensbedingungen zu verbessern, um zu arbeiten oder aus familiären Gründen. Manche Migranten verlassen ihre Heimat aber auch aufgrund extremer Armut und Not – diese Menschen sind aber nach den Gesetzen grundsätzlich keine Flüchtlinge. Interessantes Detail: Aktuell stammt die größte Gruppe der Migranten in Österreich aus dem europäischen Raum und hier vor allem aus Deutschland. Während Österreich und andere Länder durch internationale Abkommen verpflichtet sind, Flüchtlingen Schutz vor Verfolgung zu garantieren, können sie frei entscheiden, ob und wie viele Migranten aufgenommen werden sollen.

Und hier noch ein paar aktuelle Zahlen: Nach der aktuellen Asylstatistik des Innenministerium wurden in den ersten neun Monaten des heurigen Jahres  56.356 Asylanträge gestellt. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das einen Anstieg von 231 Prozent. 2014 gab es von Jänner bis September exakt 17.010 Anträge. Im Durchschnitt waren 76 Prozent der Antragsteller in den ersten neun Monaten des heurigen Jahres Männer, wobei dieser Anteil in den letzten Monaten gesunken ist. Im Mai lag der Männeranteil noch bei 83 Prozent, ist seitdem aber jeden Monat leicht gesunken und betrug im September 68 Prozent. 16.595 der 56.356 Antragsteller waren Syrer. Das entspricht einem Anteil von 29,5 Prozent. Die zweitstärkste Gruppe waren Afghanen, gefolgt von Irakern und Pakistanis. Elf Prozent der Antragsteller, in absoluten Zahlen bedeutet das 6175, waren unbegleitete Minderjährige. 380 davon waren unter 14 Jahre alt, als sie in Österreich einen Asylantrag stellten. Rund fünfzehn mal höher ist die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen zwischen 14 und 18 Jahre. Sie liegt bei 5795.

Und um mit dem Vorurteil „Asylanten bekommen, obwohl sie nicht arbeiten, mehr Geld als Österreicher “ aufzuräumen, haben wir uns bei der UNHCR und auf der österreichischen Innenministeriums Website schlau gemacht: Asylsuchende bekommen in Österreich die so genannte Grundversorgung. Diese wird dann gewährt, wenn der Asylsuchende mittellos ist, also weder Geld noch sonstiges Vermögen hat.  Asylsuchende haben keinen Anspruch auf Mindestsicherung (das ist die frühere Sozialhilfe), Familienbeihilfe oder Kinderbetreuungsgeld. Die Grundversorgung sichert einen bescheidenen Lebensunterhalt, ist aber deutlich geringer als die Sozialleistungen für Österreicher.

Folgende Leistungen sind in der Grundversorgung enthalten:

Wenn Asylsuchende in organisierten Unterkünften wohnen:

– max. 19 € pro Person und Tag für Unterbringung und Verpflegung. Dieser Betrag geht direkt an die Unterbringungseinrichtung und wird nicht an die Asylsuchenden ausbezahlt.
In einigen Unterkünften, so genannten Selbstversorgungsquartieren, kümmern sich die Asylsuchenden selbst um ihre Verpflegung. Von diesen 19 € werden zwischen 3,5-6,5 € an die Asylsuchenden für die Verpflegung ausbezahlt.

– max. 40 € pro Person und Monat für alle persönlichen Ausgaben.

Wenn Asylsuchende selbständig wohnen:

– max. 320 € pro Person und Monat für Unterbringung, Verpflegung, Strom und alle anderen Kosten. Um dieses Geld zu bekommen, muss nachgewiesen werden, dass man tatsächlich Miete zahlt.

Zusätzlich bekommen Asylsuchende Gutscheine für Bekleidung und Schulutensilien für Kinder. Eine fünfköpfige Familie – also Mutter, Vater und drei minderjährige Kinder – bekommt insgesamt ca. 910 € monatlich. Zum Vergleich: Eine fünfköpfige österreichische Familie, die Leistungen aus der Mindestsicherung bezieht, hat zumindest rund 2.200 € zur Verfügung. Gesetzlich ist in der so genannten Grundversorgungsvereinbarung genau geregelt, wer Grundversorgung bekommt und welche sozialen Leistungen enthalten sind. Auch die Aufteilung der Asylsuchenden auf die einzelnen Bundesländer ist darin festgelegt.

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