Praktikum, Pflichtpraktikum, freiwilliges Praktikum, Volontariat – da gibt es Unterschiede! Wisst ihr auch welche? Wahrscheinlich raucht euch schon der Kopf davon – wir haben für euch nachgelesen und die wichtigsten Merk-Punkte zusammengefasst …
Zunächst mal zu den prinzipiellen Unterschieden: Ein Praktikum steht im Zusammenhang mit einer Ausbildung. Dort könnt ihr berufliche Erfahrungen sammeln, Kontakte knüpfen, den Arbeitsalltag kennenlernen. Wenn ihr im Ausland ein Praktikum machen möchtet, gibt es dafür EU-Förderung, beispielsweise Erasmus, Berufsbildung, Mobilität. Auf www.bildung.erasmusplus.at bekommt ihr da genauere Infos.
Ein Pflichtpraktikum ist in den Lehrplänen einiger Schulen vorgeschrieben. Es gehört zu eurer Ausbildung und ergänzt das schulische Wissen. Ein freiwilliges Praktikum macht ihr am besten, wenn ihr einen Beruf besser kennenzulernen und Erfahrungen zu sammeln. Eine Form des freiwilligen Praktikums ist das Volontariat. An dieser Stelle wichtig: Jugendliche die nicht in Österreich arbeiten dürfen – dafür braucht es keine Beschäftigungsbewilligung.
Dann geht es natürlich um die Frage, ob euer Praktikum die Eigenschaften einer Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses hat. Pflichtpraktika und freiwillige Praktika können beides sein – ausschlaggebend ist, ob die Merkmale eines Arbeitsverhältnisses überwiegen, oder nicht. Was heißt das jetzt? Nun ja, habt ihr eine persönliche Arbeitspflicht, oder seid ihr Weisungsgebunden und komplett in den Arbeitsprozess eingegliedert, dann steht ihr in einem Arbeitsverhältnis. Ist das so, dann ergeben sich die Rechte und Pflichten aus den entsprechenden geltenden Rechtsvorschriften. Es geht um die persönliche Arbeitsleistung, die ihr für das Unternehmen erbringt und dafür habt ihr beispielsweise das Recht auf den angemessenen oder kollektivvertraglichen festgesetzten Lohn, bezahlte Krankenstandstage, oder Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubszuschuss und Urlaub. Allerdings habt ihr auch Pflichten zu erfüllen: Ihr müsst geregelte Arbeitszeiten einhalten, konkrete Leistungen erbringen, Weisungen befolgen und noch einiges mehr.
Handelt es sich um ein Praktika als Ausbildungsverhältnis, steht das Lernen und das Kennenlernen des Berufs im Mittelpunkt. Darum gibt es auch kein Recht auf Mindestbezahlung. Dafür müsst ihr aber auch nicht an die Arbeitszeiten des Betriebes halten und auch keine persönliche Arbeitsleistung erbringen. Auf jeden Fall wird aber mit dem Unternehmen eine Praktikumsvereinbarung geschlossen und für Jugendliche unter 18 Jahren gelten bzgl. der Arbeitszeit besondere Bestimmungen. Geregelt ist das im Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz (KJBG). Darin ist z. B. die tägliche, maximale Arbeitszeit von 8 Stunden geregelt. Der Urlaubsanspruch wird im Urlaubsgesetz geregelt. Nicht immer ist die Rechtssituation von PraktikantInnen in arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht klar. Arbeiterkammer, Gewerkschaft und Wirtschaftskammer geben hier Auskunft. Die Kontaktdaten findet ihr unter www.arbeiterkammer.at, www.jugend.gpa-jdp.at oder www.wko.at
Checkliste „Vor dem Praktikum“:
- Viele Jugendliche finden ihre Praktikumsstelle über Eltern, Verwandte, Bekannte und FreundInnen. Verlasst euch aber nicht darauf, sondern macht euch aktiv auf die Suche nach Praktikumsstellen. Auch eure Schule führt eine aktuelle Liste mit geeigneten Praktikumsfirmen und es gibt geschulte LehrerInnen, die euch bei der Suche weiterhelfen können. SchülerInnen höherer Klassen sind ebenfalls eine wichtige Informationsquelle.
- Ist eure Bewerbung aktuell und überzeugend gestaltet? Versucht Infos über euren gewünschten Praktikumsplatz einzuholen und arbeitet diese in euer Motivationsschreiben ein. Bereitet euch gut aufdas Bewerbungsgespräch vor, indem ihr eure Stärken gut kennt und sie auch in Zusammenhang mit den Anforderungen im Praktikum bringt. Bereitet euch auch Fragen vor, die ihr an den/die Chef/Chefin habt.
- Tipps zur Bewerbung, zum Verfassen von Bewerbungsschreiben und Lebenslauf, findet ihr unter www.juggendinfos.at
- Klärt im Vorfeld ab, ob es sich bei eurem Praktikum um ein Arbeits- oder ein Ausbildungsverhältnis handelt.
- Macht euch eine Liste aller Unternehmen, die ihr kontaktiert habt. Damit behaltet ihr den Überblick und solltet ihr für euer Pflichtpraktikum keine Stelle finden, könnt ihr diese Liste in der Schule vorlegen und damit nachweisen, dass ihr euch um eine Stelle bemüht habt.
- Wenn ihr eine Vereinbarung (Arbeitsvertrag, Dienstzettel o.ä.) zur Unterschrift bekommt, dann solltet ihr euch alles genau durchlesen, verstehen (wenn nicht: unbedingt nachfragen!) und gegebenenfalls auch nachprüfen lassen.
- Pflichtpraktika müssen dem Lehrplan entsprechen – im Lehrplan ist festgelegt, welche Tätigkeiten ihr im Unternehmen ausüben sollt und was ihr dabei lernen müsst. Unbedingt mit eurer Schule abklären, ob das Praktikum angerechnet wird.
Checkliste „Während des Praktikums“:
- Anmeldung zur Sozialversicherung überprüfen. Für die Dauer des Praktikums in der Form eines Arbeitsverhältnisses seid ihr vom Betrieb bei der Gebietskrankenkasse
und für die Dauer eines unbezahlten freiwilligen Praktikums/Volontariates seid ihr vom Betrieb bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt anzumelden und damit zumindest unfallversichert. Von der Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse müsst ihr eine Kopie erhalten. Bei einem Praktikum in der Form eines Arbeitsverhältnisses seid ihr vollversichert (Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung), wenn euer Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze liegt (395,31 Euro) Zur Überprüfung, ob ihr bei der Gebietskrankenkasse angemeldet wurdet oder nicht, könnt ihr jederzeit von der Gebietskrankenkasse einen kostenlosen Versicherungsdatenauszug (auch online) anfordern. Zu beachten ist dabei allerdings, dass die Daten über das Arbeitsverhältnis nicht sofort nach der Anmeldung, sondern erst zeitversetzt später im Versicherungsdatenauszug aufscheinen.
- Notizen zur Arbeitszeit und zu den Tätigkeiten machen
- Lernfortschritte und Ausbildungsziele überprüfen
Checkliste „Nach dem Praktikum“:
- Praktikumsbestätigung mitnehmen. Am Ende des Praktikums müsst ihr eine Praktikumsbestätigung erhalten. Wenn es ein Pflichtpraktikum war, dann braucht ihr das für die Schule und alle anderen für ihre zukünftigen Bewerbungen. PraktikanntInnen im Arbeitsverhältnis steht am Ende ein Dienstzeugnis zu.
- Praktikum nachbesprechen. Besprecht mit den zuständigen LehrerInnen, wie es euch im Praktikum ergangen ist und gebt auch an, ob die Praktikumsstelle eurer Meinung nach zu empfehlen ist. Ihr gebt damit wertvolle Hinweise für weitere Praktikantinnen.
- Cash zurück! Das Einkommen aus eurem Pflichtpraktikum ist prinzipiell steuerpflichtig. Das heißt, ab einem Einkommen von rund 1.190 Euro brutto monatlich ist auch Lohnsteuer zu bezahlen. Ihr könnt aber die einbezahlte Lohnsteuer im darauffolgenden Jahr mit einer Arbeitnehmerveranlagung zurückholen. ArbeitnehmerInnen, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen, können sich bis zu 110 Euro vom Finanzamt zurückholen (Negativsteuer); Voraussetzung ist, dass sie Sozialversicherung zahlen.