Warum das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz super ist …

Am 25. Februar 2015 war es endlich soweit – bei euren Nachbarn in Salzburg hat sich einiges getan: Das neue Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz wurde ein Thema bei den Ausschussberatungen des Salzburger Landtages  – das Warten darauf soll sich gelohnt haben – Experten meinen, das neue Kinder-und Jugendhilfegesetz sei wirklich gut geworden!

Um was geht es da genau? Es geht um ein Gesetz das sich voll und ganz auf das Wohl des Kindes konzentriert. Die Interessen anderer Personengruppen sind nur relevant, wenn sie sich positiv auf das betroffene Kind auswirken. Wir haben für euch nachgelesen und ein paar ganz spannende Punkte aus diesem Gesetz hervorgehoben:

  1. Das Amt kann bereits einschreiten, bevor eine konkrete Gefährdung eingetreten ist (Konnte das Jugendamt bisher erst bei „Gefahr in Verzug“ tätig werden, ist es jetzt möglich auch bei drohender Gefährdung einzuschreiten. Konkret heißt das: ich muss nicht warten bis etwas passiert, ich kann schon vorher handeln.)
  2. Psychologische Unterstützung für die Eltern bei „Kindesabnahme“ (Bisher wurden Eltern alleine gelassen, wenn ihnen ihre Kinder ohne ihr Einverständnis abgenommen wurden. Zurück blieb meist Verständnislosigkeit, Wut und Verzweiflung. Nicht unbedingt die besten Zutaten für eine weitere konstruktive Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Jetzt bekommen diese Eltern psychologische Begleitung, mit dem Ziel sie beim Verstehen dessen, was schief gelaufen ist, zu unterstützen und sie darin zu stärken, auch weiterhin verlässliche Bezugspersonen für ihre leiblichen Kinder zu sein. Eine Rückführung der Kinder in ihre Herkunftsfamilien kann so schneller und erfolgreicher erfolgen.)
  3. Für junge (werdende Mütter) bis zum 21. Geburtstag wird es Mutter-Kind-Wohngemeinschaften geben (Um gerade sehr jungen Müttern und ihren Babies einen guten Start ins gemeinsame Leben zu ermöglichen, wird ein neues Angebot geschaffen: Betreute Mutter-Kind-Einrichtungen. In diesem geschützten Rahmen können die jungen Mütter in ihrer Bindung zu ihrem Baby gestärkt werden. Frühe positive Bindungen stärken Kinder ihr ganzes Leben.)
  4. Betreuungs-Möglichkeiten bis zum 21. Geburtstag (Jugendliche in Wohngemeinschaften müssen diese nun nicht mehr mit dem 18. Geburtstag verlassen, sondern können – wenn notwendig – in Zukunft auch erst mit 21 Jahren den Schritt in die Selbstständigkeit machen. Das ist insofern wichtig, als die erlebten Traumata und Beziehungsabbrüche in den früheren Kindheitsjahren dazu führen können, dass die Jugendlichen Zeit zum „Nachreifen“ benötigen, ehe sie bereit sind, die Herausforderungen des Erwachsenenlebens alleine in Angriff zu nehmen.)
  5. Der Selbstbehalt fällt bei ambulanten Maßnahmen und für Jugendliche in WGs (Bisher mussten Eltern einen Selbstbehalt verrichten, wenn sie zu Hause Unterstützung in der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder erhielten. Für den Beziehungsaufbau zwischen Eltern und Helfer ein denkbar ungünstiger Einfluss. Und auch Jugendliche mit Job mussten bisher einen Selbstbehalt in ihrer Wohngemeinschaft beisteuern. Keine Frage, dass das Quelle ständiger Konflikte zwischen Jugendlichen und BetreuerInnen war!)
  6. Die Kündigung von Wohnverträgen ist tunlichst zu vermeiden (Den Trägern wird es künftig sehr schwer gemacht, nicht kooperationswillige Jugendliche vor die Tür zu setzen. Im Sinne der Vermeidung weiterer Misserfolgserfahrungen für die Jugendlichen auf der einen Seite und der notwendigen  Betreuungskontinuität für eine erfolgreiche Entwicklung auf der einen Seite, aber auch  eine absolute sinnvolle Maßnahme. Ehe ein Jugendlicher aus einer Maßnahme entlassen wird, müssen in Zukunft zwei Helferkonferenzen einberufen werden. Zusätzlich besteht in Zukunft die Möglichkeit auf zusätzliches Betreuungspersonal, um die Gefährdung anderer abzuwenden.

Man erkennt schon alleine bei diesen Punkten die präventive Schwerpunktsetzung dieses Gesetzes, dass darauf ausgelegt ist, zahlreiche unglückliche Lebensverläufe zu verhindern – eine tolle Sache wie wir finden!

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